Ab 1919/20 fiel der Ölhof in Bleckede in eine Art „Dornröschenschlaf“. Nur wenige Arbeiter blieben um die Anlagen, soweit sie bis dahin erstellt waren, betriebsfähig zu halten.
1923 sollte der Ölhof an drei Geschäftsleute aus Hamburg verpachtet werden. Die Anlage wurde zwar formal mit dem Erlass I H 11391 vom 14.11.1923 übergeben, die „Pächter“ verweigerten aber, drei Monate später, ihre Unterschrift unter dem förmlichen Pachtvertrag mit dem Hinweis auf die zunehmend schlechte Wirtschaftslage (Inflation) [22].
Im Jahr 1928 versuchten der Landrat in Bleckede und weitere Beamte um den Regierungspräsidenten in Lüneburg, für die Erlangung der Betriebsgenehmigung der Ölanlage bei Bleckede, ein umfangreiches Genehmigungsverfahren mit Begutachtung der gesamten Bauwerke durchzusetzen. Der Präsident des Landesfinanzamtes Unterweser stellte nach einer in Bleckede persönlich geführten Besprechung die Betriebsbereitschaft fest. Mit dieser Besprechung war die Erteilung der Betriebsgenehmigung direkt verbunden [23].
Kurze Zeit nach der Erteilung der Betriebsgenehmigung erfolgte die erste Einlagerung von Öl in Bleckede – elf Jahre nach Baubeginn.
1930 wurde das Trafohaus am Hafen nach einem Bauantrag des Präsidenten des Landesfinanzamtes Unterweser durch das Hochbauamt Lüneburg baulich erweitert. Für das beim Ölumschlag beschäftigte Personal wurden Unterkunftsräume geschaffen [24].
[22] Entschädigungsforderung des Reichsfiskus an die Herren Bergmann, Levi und Schmiedekampf wegen Nichtzustandekommens des Pachtverhältnisses über die Ölanlage bei Bleckede. Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Nds. 220 Acc. 144/95 Nr. 81.
[23] Schriftverkehr zur Erteilung der Betriebsgenehmigung der Ölanlage bei Bleckede September/Oktober 1928 Archiv Landkreis Lüneburg, 703,12.
[24] Einzelne Bauanträge und Bauzeichnungen, Archiv Stadt Bleckede.
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